Elternberatung nach § 95 Abs.1a Außerstreitgesetz

Im neuen Kindschaftsrechtsgesetz ist seit Februar 2013 nach §95 Abs.1a  für beide  Eltern, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, eine verpflichtende  Beratung vorgesehen. Eltern sollen sich „über die aus einer Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihre minderjährigen Kinder beraten lassen.“ Das SIMT (Salzburger Institut für Mediation und Trennungsvereinbarung) bietet dazu Einzel- oder Paarberatungen durch eine erfahrene Psychologin an.

Wenn Eltern sich trennen, erleben Kinder starke Veränderungen. Die subjektive Bedeutung einer Trennung ist für manche Kinder und Jugendliche sehr hoch und mit Stress verbunden. Eltern wiederum sind oftmals durch die Trennung oder Scheidung sehr belastet und verlieren ihr Kind leicht aus den Augen und können es nicht so unterstützen wie in normalen Zeiten.

Das SIMT bietet für diese schwierige Zeit Einzel- oder Paarberatungen an. Folgende Fragen stehen im Mittelpunkt und werden von einer Kinderpsychologin beantwortet: Wie erleben Kinder eine Trennung? Was braucht ein Kind, wenn Eltern sich trennen? Wie können Eltern die Fragen ihres Kindes beantworten? Welche Gespräche sind kindgerecht? Wie kann ein Kind unterstützt werden, mit der neuen Situation zurechtzukommen? Wie kann der Kontakt zu den wichtigsten Bezugspersonen gestaltet werden? Eltern werden durch die Kinderpsychologin gemeinsam oder getrennt beraten. Termine finden nach Vereinbarung statt. Die Beratung findet innerhalb von 14 Tagen nach Anfrage statt.

Die Kosten betragen €90.- je Stunde. Eine Bescheinigung über die Beratung zur Vorlage beim Gericht wird ausgestellt.